Kontaktbegrenzungen und Freizeitverbote – Beschränkungen betreffen die Städtischen Werke, die Bäder und die KVG

Kassel, 30. Oktober 2020. Die aufgrund der zweiten Corona-Infektionswelle von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen Kontaktbeschränkungen betreffen auch die Kunden der Unternehmen der Kasseler Verkehrs- und Versorgungs-GmbH (KVV). Sie sollen eine weitere unkontrollierte Ausbreitung des Virus´ verhindern. Die Maßnahmen gelten zunächst bis Ende November.

Die Pressemeldung der Stadt Kassel zu den Maßnahmen findet sich hier: https://www.kassel.de/pressemitteilungen/2020/oktober/staedtische-einrichtungen-schliessen-ab-samstag.php

Das Hallenbad Süd und das Auebad bleiben bereits ab Samstag, 31. Oktober 2020, geschlossen. Grund sind die spürbar steigenden Infektionszahlen in Stadt und Landkreis Kassel. Risiken sollen schnellstmöglich minimiert und Kontakte reduziert werden. Die Bäder werden von den Städtischen Werken im Auftrag der Stadt Kassel betrieben. Sie fallen unter die bundesweite Vorgabe, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen zu schließen.