Kasseler Hallenbäder öffnen am 22. März wieder für Vereins- und Schulsport

Kassel, 12. März 2021. Das Auebad und das Hallenbad Süd öffnen ab Montag, 22. März, für schwimmsporttreibende Vereine. Die aktuellen Auslegungshinweise der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sehen vor, dass Schwimmbäder unter Beachtung der im Sport vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln für Schwimmvereine und -kurse wieder öffnen dürfen.

Für Vereinssportler bald wieder geöffnet – die Kasseler Hallenbäder. (Bild Isabell Pitsch, Rechte Städtische Werke AG)

Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle sagte zu der bevorstehenden Öffnung: „Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr sportlicher Aktivität. Bereits ab Montag sind die städtischen Sportanlagen wieder geöffnet. Mit der Öffnung der Bäder wollen wir ein weiteres Signal senden. Ich habe die Städtischen Werke gebeten, alles vorzubereiten, damit die schwimmsporttreibenden Vereine und die Kasseler Schulen im Rahmen ihres Sportunterrichts mit der gebotenen Vorsicht und bei Einhaltung der Hygieneregeln wieder ins Wasser können.“

Aktuell sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäder damit beschäftigt, die Technik wieder hochzufahren. Dr. Michael Maxelon, Vorstandsvorsitzender der Städtischen Werke, zur Öffnung: „Bevor wir öffnen können, sind noch mikrobiologische Analysen des Wassers in den Schwimmbecken notwendig. Es darf natürlich keine Befunde aufweisen.“

Dr. Olaf Hornfeck, Vorstandsmitglied der Städtischen Werke, ergänzt das Vorgehen: „Um die notwendigen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, setzen wir auf unser bewährtes Hygienekonzept. Die schwimmsporttreibenden Vereine und die Schulen haben eigene Trainingskonzepte entwickelt, die gewährleisten, dass die Sicherheitsregeln eingehalten werden können.“ Dazu zählen laut Hornfeck, dass der Trainingsbetrieb grundsätzlich kontaktfrei erfolgen muss, der Mindestabstand zwischen Personen muss auch im Bad 1,5 Meter betragen, Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen werden insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten regelmäßig durchgeführt, Warteschlangen beim Eintritt in die Bäder sind zu vermeiden und die Böden werden mit Abstandsmarkierungen versehen.

Eine Öffnung der Hallen- und Freibäder für alle Badegäste ist nach der derzeit gültigen Landesverordnung noch nicht zulässig.