Corona-Inzidenz in Kassel über 50 - 3 G-Regel für Hallenbäder der Städtischen Werke

Kassel, 20. August 2021. Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus ist auch in der Stadt Kassel deutlich gestiegen, die 7-Tage-Inzidenz hat den Schwellenwert von 50 überschritten. Deshalb hat die Stadt Kassel Maßnahmen nach der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen getroffen, die ab dem morgigen Samstag, 21. August, und bis Donnerstag, 16. September, auch für das Hallenbad Süd und den Hallenbadbereich des Auebades gelten.

Wesentlicher Bestandteil der neuen Schutzmaßnahmen ist die 3G-Regel. Demnach dürfen nur vollständig geimpfte, nachweislich genesene oder auf das Coronavirus negativ getestete Menschen Zugang zu öffentlichen Innenräumen erhalten. Diese Regel gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren (bisher unter 12 Jahren).

Um die Vorordnung umzusetzen, werden im Hallenbad Süd sowie am Hallenbadeingang des Auebades die Besucherinnen und Besucher auf die Einhaltung der 3 G-Regel überprüft. Badegäste werden deshalb dringend gebeten, ihren digitalen oder analogen Impfnachweis, das Zertifikat ihres höchstens 24 Std. alten Antigen-Tests sowie ergänzend einen Lichtbildausweis mitzubringen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäderbetreibe werden sich gegebenenfalls den Ausweis vorzeigen lassen.

Die Stad Kassel weist darauf hin, dass aufgrund der gestiegenen Inzidenz im gesamten Stadtgebiet in öffentlichen Außenbereichen eine erneute Maskenpflicht gilt (medizinische Masken), wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, so etwa in Einkaufstraßen und auf öffentlichen Plätzen.

Die Freibäder Wilhelmshöhe und Harleshausen sowie der Freibadbereich des Auebades laden Besucherinnen und Besucher weiterhin unter den bekannten Voraussetzungen zum Schwimmen ein.